Allgemeine Geschäftsbedingungen Hübner & Partner Innovation GmbH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGBs sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
- Für den Umfang der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der erteilte schriftliche Auftrag maßgebend. Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Den Parteien ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf Fördermittel nicht besteht.
- Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen handelt.
- Teilnichtigkeit: Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Sinn und Zweck möglichst nahe kommen.
- Das Recht des Auftragnehmers zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn im Beratungsprozess Fakten bekannt werden, die die Bewilligung des Förderantrages als unmöglich erkennbar werden lassen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Geheimhaltungspflicht durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn schriftlich von dieser Verpflichtung. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen in Bezug auf die Unternehmens- und Projektdaten des Auftraggebers, die für die Antragstellung notwendig sind. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers gegenüber Projektträger/Ministerium oder anderen mit der Bearbeitung betreuten Personen erforderlich ist. Der Auftraggeber darf die Dokumente und Unterlagen des Auftragnehmers, die aus den oben genannten vertraulichen Informationen erstellt wurden, nicht an Dritte weitergeben.
- Hübner & Partner Innovation GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
- Datenschutz durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer unterwirft sich der Richtlinie 95/46/EG der Europäischen Union sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihren jeweils aktuellen Fassungen. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber erhaltenen Personen-, Projekt- und Unternehmensdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Auftrags verwendet. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang Daten an seine Mitarbeiter weiterleitet, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) speichert. Der Auftragnehmer beachtet bei der Speicherung und bei der Verarbeitung der gespeicherten Daten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Danach ist die Datenverarbeitung und Datennutzung zulässig, wenn das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dieses erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass nur berechtigte Mitarbeiter auf die Daten Zugriff haben.